Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer
- der römisch-katholischen Kirche angehört,
- im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat,
- kirchensteuerpflichtig ist und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge können
bis zum 19.10.2024
in die bereitstehende Vorschlagsbox der jeweiligen Kirchen geworfen werden. Bedenken Sie bei ihren Vorschlägen, dass die Kandidatin/Kandidat geeignet ist für die vielfältigen Aufgaben der Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens sowie die Erledigung ortskirchlicher Bedürfnisse.
Wäre es nicht auch für Sie selbst interessant, sich in diesem Gremium einzubringen, um unser Gemeinwesen in der Pfarrei mit zu gestalten? Optimal wäre es, Leute aus verschiedenen Altersstufen, unterschiedlichen Berufen und Lebenssituationen zu finden – so bunt gemischt wie unsere Pfarrgemeinde.
Der Wahlausschuss der verschiedenen Gemeinden